Bei der Behandlungspflege handelt es sich um medizinische Maßnahmen, die von einer ausgebildeten Pflegekraft professionell durchgeführt werden. Die meisten kennen es unter dem Begriff „häusliche Krankenpflege“.
Nicht alle pflegerischen Leistungen in der Kranken- und Altenpflege können für eine Person auf der Basis des guten Willens durch nahe Angehörige im häuslichen Bereich erbracht werden. Hilfsbereitschaft und liebevolle Zuwendung können nicht die Kompetenz einer medizinischen Fachkraft ersetzen, wenn medizinische Pflege für die Gesundheitserhaltung oder der Genesung nach einer Krankheit erforderlich ist.
Grundlage für den Einsatz einer Pflegekraft ist die ärztliche Verordnung. Diese kann, je nach Erfordernis als Erstversorgung oder als Folgeversorgung ausgestellt sein.
Während die Erstversorgung über eine Dauer von zwei Wochen gilt, wird vom Arzt oder der Ärztin die Dauer der Folgeversorgung in Abhängigkeit des gesundheitlichen Zustandes des zu Pflegenden festgelegt.
Die Leistungen der Behandlungspflege verlangen geschultes Personal. Sie können nur dann verantwortungsvoll erbracht werden, wenn die Voraussetzung durch die Pflegekraft vorliegen.
Die medizinische Behandlungspflege ist nur dann gewährleistet, wenn die Pflegekraft medizinische Fachkompetenz nachweisen kann. In der Regel ist das bei ausgebildeten Krankenpflegern und Krankenpflegerinnen oder Fachkräften der Altenpflege der Fall. Sie erfüllen die Voraussetzungen, den Ansprüchen der medizinischen Pflege gerecht zu werden und die geforderten Leistungen fachgerecht zu erbringen.
Die Behandlungspflege ist eindeutig von der Grundpflege abgegrenzt. Während diese sich auf die pflegerischen Maßnahmen der Grundversorgung wie Körperpflege, Mobilitätshilfe, auf die Unterstützung und die Anleitung präventiver Maßnahmen ausrichtet, ist die Behandlungspflege ein wesentlicher Teil medizinischer Maßnahmen. Diese können ohne Anwesenheit eines Arztes oder einer Ärztin erbracht werden.
Die Behandlungspflege ist eine Leistung, die auch ohne Vorliegen einer Pflegestufe in Anspruch genommen werden kann. Die Kosten werden von den Krankenkassen übernommen.
Mit der Übergabe der Verordnung einer Behandlungspflege übernimmt zur Entlastung der zu pflegenden Person oder seiner Angehörigen meist der Pflegedienst die Abrechnung bei der Krankenkasse.