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Behandlungspflege

Behandlungspflege – ärztlich verordnet, professionell umgesetzt

Die Behandlungspflege umfasst medizinische Leistungen, die ärztlich verordnet und von qualifizierten Pflegefachkräften durchgeführt werden. Sie wird häufig auch als häusliche Krankenpflege bezeichnet und ist immer dann notwendig, wenn medizinische Maßnahmen regelmäßig, fachgerecht und zuverlässig erfolgen müssen – ohne dass ein Arzt ständig vor Ort ist.

Rheincare übernimmt diese Aufgaben im häuslichen Umfeld und sorgt dafür, dass medizinische Versorgung sicher, korrekt und alltagstauglich umgesetzt wird. So können Patientinnen und Patienten in ihrer vertrauten Umgebung bleiben und dennoch medizinisch gut versorgt werden.

Was gehört zur Behandlungspflege?

Zu den am häufigsten in Anspruch genommenen Leistungen der Behandlungspflege zählen unter anderem:

  • Medikamentengabe und Medikamentenkontrolle

  • Blutzuckermessung

  • Injektionen (z. B. subkutan)

  • An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen

  • Anlegen von Kompressionsverbänden

  • Akute und chronische Wundversorgung

  • Verbandswechsel

  • Versorgung eines suprapubischen Katheters (SPK)

  • Blutdruckkontrollen

  • Weitere medizinische Maßnahmen nach ärztlicher Verordnung

Welche Leistungen notwendig sind, richtet sich immer nach der ärztlichen Verordnung und dem individuellen Gesundheitszustand der betroffenen Person.

Was bedeutet Behandlungspflege – und wann wird sie benötigt?

Behandlungspflege bezeichnet medizinische Maßnahmen, die nicht von Angehörigen übernommen werden sollten, da sie Fachwissen, Erfahrung und medizinische Kompetenz erfordern. Liebevolle Unterstützung im Alltag ist wichtig – sie ersetzt jedoch keine professionelle medizinische Pflege, wenn es um Gesundheitserhalt oder Genesung geht.

Behandlungspflege wird beispielsweise benötigt:

  • nach Krankenhausaufenthalten

  • bei chronischen Erkrankungen

  • bei Diabetes, Wunden oder Kathetern

  • zur Sicherstellung einer regelmäßigen Medikamentengabe

  • bei akuten gesundheitlichen Veränderungen

Sie dient sowohl der Stabilisierung des Gesundheitszustands als auch der Vermeidung von Komplikationen.

Voraussetzung für die Behandlungspflege

Grundlage für die Durchführung der Behandlungspflege ist eine ärztliche Verordnung. Diese kann ausgestellt werden als:

  • Erstverordnung (in der Regel für bis zu 14 Tage)

  • Folgeverordnung, deren Dauer vom Arzt oder der Ärztin individuell festgelegt wird

Sobald die Verordnung vorliegt, übernimmt Rheincare die Planung, Durchführung und – zur Entlastung der Betroffenen – in der Regel auch die Abrechnung mit der Krankenkasse.

Wer darf Behandlungspflege durchführen?

Die medizinische Behandlungspflege darf ausschließlich von qualifiziertem Fachpersonal durchgeführt werden. Voraussetzung ist eine entsprechende pflegerische Ausbildung und medizinische Fachkompetenz.

Bei Rheincare wird die Behandlungspflege von:

  • examinierten Pflegefachkräften

  • Fachkräften der Kranken- oder Altenpflege

durchgeführt. Unsere Pflegekräfte erfüllen alle fachlichen Voraussetzungen, um medizinische Maßnahmen sicher, verantwortungsvoll und gemäß ärztlicher Vorgaben umzusetzen.

Unterschied zwischen Behandlungspflege und Grundpflege

Behandlungspflege und Grundpflege sind klar voneinander abgegrenzt:

  • Grundpflege umfasst unterstützende Maßnahmen des täglichen Lebens wie Körperpflege, Mobilität und Ernährung.

  • Behandlungspflege umfasst medizinische Maßnahmen, die auf ärztlicher Anordnung beruhen und fachliche Qualifikation erfordern.

Zur Behandlungspflege gehören unter anderem:

  • Blutdruck- und Blutzuckermessungen

  • Medikamentengabe (auch per Injektion)

  • Wundversorgung und Verbandswechsel

  • Maßnahmen zur Thromboseprophylaxe

  • Inhalationen

  • Absaugen der oberen Atemwege

  • Versorgung von Druckstellen

Diese Leistungen können ohne Anwesenheit eines Arztes, aber nur durch qualifiziertes Pflegepersonal durchgeführt werden.

Wer übernimmt die Kosten der Behandlungspflege?

Die Behandlungspflege ist eine Leistung der Krankenversicherung und kann auch ohne Pflegegrad in Anspruch genommen werden.

Die Kosten werden in der Regel vollständig von der Krankenkasse übernommen, sofern eine gültige ärztliche Verordnung vorliegt. Rheincare übernimmt auf Wunsch die Abrechnung direkt mit der Krankenkasse, sodass für Patientinnen, Patienten und Angehörige möglichst wenig organisatorischer Aufwand entsteht.

Wir sind vor Ort

Hier finden Sie die vier Leistungsgruppen, welche die einzelnen Leistungen darstellen

Leistungsgruppen SGB V Tabelle.pdf
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