Die Grundpflege ist eine wichtige Leistung der Pflegeversicherung in Deutschland, die dazu dient, Menschen im Alltag zu unterstützen. Dabei geht es um Aufgaben, die das tägliche Leben betreffen, wie zum Beispiel Körperhygiene oder Ernährung. Krankenpfleger*innen, Angehörige oder Betreuungspersonen können diese Art der Pflege durchführen.
Die Grundpflege ist notwendig, wenn die betroffene Person nicht mehr in der Lage ist, sich selbst um ihre täglichen Bedürfnisse zu kümmern. Dabei kann es sich um eine vorübergehende Situation, wie nach einem Unfall oder einer Erkrankung, oder auch um eine dauerhafte Pflegebedürftigkeit handeln. Die Dauer der Grundpflege hängt von den Pflegemaßnahmen ab und kann zwischen 30-40 Minuten für die komplette Körperhygiene betragen.
Grundpflege bezeichnet die Unterstützung von pflegebedürftigen Personen in alltäglichen Aufgaben und Situationen. Es gibt drei Arten von Grundpflege: ambulante, teilstationäre und vollstationäre Pflege. In der ambulanten Pflege wird der Betroffene im eigenen Zuhause von einem Pflegedienst versorgt, in der teilstationären Pflege besucht er eine Tagespflegeeinrichtung, und in der vollstationären Pflege wird er in einem Seniorenheim oder Pflegeheim betreut.
Zu den Aufgaben der Grundpflege gehören die Körperpflege (z.B. Waschen des Körpers, Zahnhygiene, Begleitung bei Ausscheidungen), Unterstützung bei der Ernährung/Nahrungsaufnahme, Mobilität, Vorbeugung von Krankheiten sowie die Förderung der Eigenständigkeit und Mobilität. Jede Grundverrichtung besteht aus einer gründlichen Vorbereitung, Durchführung und vorsorglichen Nachbereitung. Dabei wird auch darauf geachtet, inwiefern der Pflegebedürftige einzelne Aufgaben selbst bewältigen kann, um ihn gegebenenfalls zu trainieren.
Bei der Grundpflege handelt es sich um eine Leistung, die von der Pflegeversicherung übernommen wird, wenn die betroffene Person einen anerkannten Pflegegrad (1-5) hat. Dabei werden die Kosten für die Grundpflege in der Regel auch von der Pflegeversicherung übernommen, wenn die Grundpflege von einem Arzt verordnet wurde und die pflegebedürftige Person aufgrund von Krankheit oder Unfall temporär behindert ist. Es ist jedoch wichtig, im Vorfeld mit Uns gemeinsam zu besprechen, welche Leistungen genau übernommen werden und ob gegebenenfalls eine Zuzahlung notwendig ist.
Ob wir mehrmals täglich oder nur ein Mal wöchentlich für die Pflege vorbeifahren sollen, spielt dabei keine Rolle. Wir gehen gerne auf jeden individuellen Wunsch ein und freuen uns, wenn wir pflegebedürftigen Menschen helfen können! Rufen Sie uns an unter 0211 915 93 777