Bei der Pflegeberatung nach § 37 Abs. 3 SGB XI handelt es sich um eine Beratungsdienstleistungen von ausgebildeten Pflegefachkräften eines ambulanten Pflegedienstes. Jeder Patient mit einem Pflegegrad, der statt Pflegesachleistung, Pflegegeld, Komibnationsleistungen und/oder Pflegehilfsmittel erhält, ist verpflichtet an solch einer Beratung in regelmäßigen Abständen teilzunehmen, um weiterhin die Zahlungen und Hilfen in Anspruch nehmen zu können.
Die Pflegekassen möchten sicherstellen, dass die Qualität der Pflege gewährleistet ist. Bei der Beratung kommt einer unserer Mitarbeiter vorbei und erklärt wie die Pflege eines Pflegebedürftigen ohne einen ambulanten Dienst durchzuführen ist.
Dauer: ca. 45 min
Wir kommen falls gewünscht schon am nächsten Tag zu Ihnen und schicken den Bescheid über die erbrachte Beratung zu Ihrer Kasse, sodass Sie weiterhin Ihr Pflegegeld erhalten können.