Hinterlassen Sie Ihre TelefonnummerWir melden uns noch heute bei Ihnen!

AdobeStock 101218432 Min

Pflegeberatung nach § 37.3 SGB XI – verständlich erklärt

Pflegeberatung nach § 37.3 SGB XI ist ein fester Bestandteil der häuslichen Pflege in Deutschland. Sie dient dazu, die Qualität der Pflege sicherzustellen, pflegende Angehörige zu unterstützen und mögliche Probleme frühzeitig zu erkennen.

Viele Pflegebedürftige und Angehörige empfinden die gesetzlichen Vorgaben zunächst als unübersichtlich oder verunsichernd. Genau hier setzt eine professionelle Pflegeberatung an: Sie schafft Klarheit, gibt Orientierung und hilft dabei, die Pflege zu Hause langfristig gut und sicher zu organisieren.

Die Beratung wird von qualifizierten Pflegefachkräften durchgeführt und findet in der Regel im häuslichen Umfeld statt – dort, wo die Pflege tatsächlich stattfindet.

Was ist die Pflegeberatung nach § 37.3 SGB XI?

Die Pflegeberatung nach § 37.3 SGB XI ist eine gesetzlich vorgesehene Beratung für Pflegebedürftige, die zu Hause gepflegt werden und Pflegegeld beziehen. Ziel ist es, die häusliche Pflegesituation fachlich zu begleiten, zu stabilisieren und pflegende Angehörige gezielt zu unterstützen.

Dabei geht es nicht um Kontrolle, sondern um Unterstützung, Sicherheit und Qualität. Die Pflegefachkraft verschafft sich einen Überblick über die aktuelle Situation, gibt praxisnahe Hinweise und hilft dabei, Pflege sinnvoll weiterzuentwickeln.

Inhalte der Pflegeberatung im Überblick

Die Pflegeberatung wird individuell auf die jeweilige Situation abgestimmt. Typische Inhalte sind:

  • Einschätzung der aktuellen Pflegesituation

  • Praktische Hinweise zur Pflege im Alltag

  • Empfehlungen zu Pflegehilfsmitteln

  • Beratung zur Anpassung des Wohnumfelds

  • Hinweise zu Entlastungsangeboten

  • Informationen zu Kurzzeit- und Tagespflege

  • Klärung organisatorischer und pflegerischer Fragen

Ziel ist es, Pflegebedürftige und Angehörige so zu unterstützen, dass die Pflege sicher, realistisch und langfristig umsetzbar bleibt.

Pflegeberatung mit Rheincare – ruhig, erfahren & alltagstauglich

Rheincare bietet Pflegeberatung mit einem klaren Anspruch: verständlich, praxisnah und ohne Druck. Unsere Pflegefachkräfte verfügen über langjährige Erfahrung in der häuslichen Pflege und wissen, worauf es im Alltag wirklich ankommt.

Wir nehmen uns Zeit, hören zu und begegnen jeder Situation mit Respekt. Dabei verstehen wir uns nicht nur als Berater, sondern als verlässlicher Ansprechpartner für Pflegebedürftige und Angehörige.

Viele Menschen empfinden die Pflegeberatung mit Rheincare als entlastend, weil plötzlich Klarheit entsteht – organisatorisch, fachlich und menschlich.

Wer ist zur Pflegeberatung verpflichtet – und wer profitiert davon?

Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 bis 5 sind verpflichtet, die Pflegeberatung regelmäßig in Anspruch zu nehmen, wenn sie nicht von einem ambulanten Pflegedienst versorgt werden.

Die gesetzlichen Vorgaben sehen folgende Intervalle vor:

  • Pflegegrad 1: halbjährlich (freiwillig)

  • Pflegegrad 2 & 3: halbjährlich (verpflichtend)

  • Pflegegrad 4 & 5: vierteljährlich (verpflichtend)

Unabhängig von einer Verpflichtung kann die Pflegeberatung jederzeit freiwillig genutzt werden. Auch viele Angehörige entscheiden sich bewusst für regelmäßige Beratungen, um Sicherheit zu gewinnen und Fehler oder Überlastung zu vermeiden.

Die Kosten für die Pflegeberatung werden vollständig von der Pflegekasse übernommen – sowohl bei gesetzlich als auch privat Versicherten.

Wie läuft die Pflegeberatung ab?

Die Pflegeberatung dauert in der Regel etwa 45 Minuten und findet meist bei Ihnen zu Hause statt. In der vertrauten Umgebung lassen sich viele Fragen einfacher klären und die Situation realistisch einschätzen.

Nach der Beratung wird der Nachweis direkt an die Pflegekasse übermittelt, sodass Ihr Anspruch auf Pflegegeld bestehen bleibt. Für Sie entsteht kein zusätzlicher organisatorischer Aufwand.

In vielen Fällen kann ein Beratungstermin kurzfristig vereinbart werden.

Wir sind für Sie vor Ort