Alles, was man über die Pflegeberatung wissen sollte

Die Pflegeberatung gemäß § 37 Abs. 3 SGB XI ist eine Dienstleistung, die von ausgebildeten Pflegefachkräften eines ambulanten Pflegedienstes angeboten wird. Pflegebedürftige Personen mit einem Pflegegrad, die Pflegegeld, Kombinationsleistungen und/oder Pflegehilfsmittel in Anspruch nehmen, sind verpflichtet, regelmäßig an solchen Beratungen teilzunehmen, um weiterhin finanzielle Unterstützung und Hilfen zu erhalten.

Die Pflegekassen möchten dadurch die Qualität der Pflege sicherstellen. Bei der Beratung besucht einer unserer Mitarbeiter die pflegebedürftige Person und erklärt, wie die Pflege ohne Unterstützung eines ambulanten Dienstes durchgeführt werden kann. So werden die individuellen Bedürfnisse der Betroffenen berücksichtigt und eine bestmögliche Versorgung gewährleistet.

Inhalt der Pflegeberatung

  • Einschätzung der Pflegesituation
  • Pflegehilfsmittel Empfehlung
  • Wohnraumanpassung
  • Umbaumaßnahmen Empfehlung
  • Pflegeprozess Erläuterung
  • Mögliche Tages- und Kurzzeitpflege Empfehlung

Die Kosten für die Pflegeberatung nach § 37 Abs. 3 SGB XI übernehmen die Pflegekassen!

  • Pflegegrad 1 halbjährlich (freiwillig)
  • Pflegegrad 2 + 3 halbjährlich (Pflicht)
  • Pflegegrad 4 + 5 vierteljährlich (Pflicht)

Dauer: ca. 45 min

Pflegeberatung schon morgen

Wir kommen falls gewünscht schon am nächsten Tag zu Ihnen und schicken den Bescheid über die erbrachte Beratung zu Ihrer Kasse, sodass Sie weiterhin Ihr Pflegegeld erhalten können.