Als kompetenter ambulanter Pflegedienst erfüllen auch wir die Leistung der Pflegeberatung nach § 37 Abs. 3 SGB XI. Patienten und deren pflegende Angehörige können von unserem Wissen profitieren. Wir vermitteln zwischen allen Beteiligten, d.h. Ärzten, Therapieeinrichtungen, Pflegekassen, Apotheken und den Patienten in Monheim. Dabei ist es uns wichtig Ihre Sorgen, Probleme, Bedenken und Fragen anzuhören und gemeinsam Lösungen zu finden. Natürlich geben wir Ihnen auf Wunsch auch Tipps und Tricks für die ambulante Betreuung aus unserem Pflegealltag.
Gerne kann der Termin zur Pflegeberatung bei Ihnen vor Ort stattfinden. So können sich unsere ausgebildeten Pflegefachkräfte ein Bild der Situation machen und Sie umfangreich beraten. Dabei ist es uns möglich in unterschiedlichen Bereichen der Pflege ausführlich auf Ihre Fragen zur Betreuung, der Überprüfung der Pflegebedürftigkeit und z.B. der Bestimmung des Pflegegrades einzugehen. Das Team von Rheincare Pflege aus Monheim steht Ihnen also für die Pflegeberatung nach § 37.3 SGB XI mit Rat und Tat zur Seite.
Grundsätzlich gilt: Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2-5 sind verpflichtet die Pflegeberatung nach § 37 Abs. 3 SGB XI in Anspruch zu nehmen, wenn Sie nicht oder nur teilweise von einem ambulanten Pflegedienst unterstützt werden.
Natürlich steht es allen anderen Pflegebedürftigen und deren Angehörigen frei die Pflegeberatung ebenfalls in Anspruch zu nehmen und das sogar regelmäßig. Die Kosten für die Pflegeberatung übernimmt die Pflegekasse, wenn Sie gesetzlich oder privat krankenversichert sind.
Darum ist unsere Pflegeberatung in Monheim hilfreich:
Düsseldorf, Langenfeld und Hilden