Ab Pflegegrad 1 hat jeder einen Anspruch auf hauswirtschaftliche Leistungen und das in Höhe von 125€ monatlich!

Unterstützung in der Hauswirtschaft bedeutet nicht, das selbstbestimmte Leben aufzugeben. Es ist uns wichtig, dass niemand befürchten muss, aufgrund von Beeinträchtigungen verschiedener Art die Kontrolle über den eigenen Alltag zu verlieren. Ziel ist es, die gewohnte Lebensweise und das, was einem lieb und wertvoll ist, bestmöglich zu erhalten.

Die Hilfe in der Hauswirtschaft umfasst alle Tätigkeiten, die aufgrund von Einschränkungen nicht mehr selbstständig bewältigt werden können. Dabei ergänzt sie die Fähigkeiten, die der Betroffene noch besitzt. So wird ein individuelles Unterstützungskonzept geschaffen, das den Bedürfnissen und Fähigkeiten der betreffenden Person entspricht und ein selbstbestimmtes Leben ermöglicht.

Was bedeutet „hauswirtschaftliche Versorgung“?

Die hauswirtschaftliche Versorgung konzentriert sich auf alltägliche Aufgaben im Haushalt, die weniger mit der medizinischen Behandlung, sondern eher mit der praktischen Hausarbeit verbunden sind. Sie zielt darauf ab, pflegebedürftige Personen und deren Angehörige bei Tätigkeiten zu unterstützen, die nicht mehr eigenständig bewältigt werden können.

Die Unterstützung in Form der hauswirtschaftlichen Versorgung umfasst beispielsweise Einkaufen, Kochen, Putzen und Wäschewaschen. Auf diese Weise werden sowohl die Lebensqualität als auch die Selbstständigkeit der betroffenen Personen gefördert und Angehörige entlastet, um mehr Zeit für gemeinsame Aktivitäten und persönliche Betreuung zu haben.

Welche Leistungen sind im Rahmen der Hauswirtschaft nicht möglich?

Arbeiten, die zu pflegerischen Tätigkeiten zählen, sind nicht der hauswirtschaftlichen Versorgung zuzuordnen. Pflegeleistungen wie die der Grundpflege und der Behandlungspflege werden abgegrenzt von den Tätigkeiten, die auf die bloße Unterstützung im Haushalt abzielen. So gehört zum Beispiel das Zubereiten von Speisen zu den Leistungen der Hauswirtschaft, hingegen die Unterstützung bei der Nahrungsaufnahme durch Anreichen der Speisen selbst nicht.
Tätigkeiten, bei denen die Mitarbeiter auf eine Leiter steigen müssen, sind prinzipiell verboten. Die Hauswirtschaft ist für die alltäglichen Haushaltsaufgaben gedacht, nicht aber für die Grundreinigung oder intensiven Arbeiten wie Gartenarbeit, Keller Ausräumen, etc.

Welche Leistungen sind in der Hauswirtschaft enthalten?

Je nach der individuellen Situation des Betroffenen und seinem eigenen Können umfasst sie einzelne Tätigkeiten wie:

  • Reinigung der Wohnung

  • das Einkaufen von Nahrungsmitteln

  • das Einkaufen von Getränken und damit in Zusammenhang stehende Erledigungen  

  • das Zubereiten von Speisen auf verschiedener Art und Weise

  • das Wegwerfen von Müll

  • Wechseln und Waschen von Haushaltswäsche

  • Waschen oder Reinigung von Kleidung

  • Lüften der Wohnung

Wer übernimmt die Kosten?

Personen mit einem Pflegegrad (1-5) haben Anspruch auf einen Entlastungsbetrag von 125€ pro Monat, der für die hauswirtschaftliche Versorgung genutzt werden kann. Unsere spezialisierten Mitarbeiter kommen wöchentlich oder alle zwei Wochen zu den Patienten nach Hause und unterstützen sie bei Tätigkeiten, bei denen Schwierigkeiten bestehen. So können Patienten diesen Service kostenlos in Anspruch nehmen und ihr Wohlbefinden im eigenen Zuhause verbessern