Haushaltshilfe – Unterstützung im Alltag, ohne Selbstständigkeit zu verlieren
Eine Haushaltshilfe bedeutet nicht, Kontrolle oder Selbstbestimmung abzugeben. Im Gegenteil: Sie hilft dabei, den eigenen Alltag weiterhin selbstbestimmt zu gestalten – auch dann, wenn bestimmte Tätigkeiten schwerfallen.
Rheincare unterstützt Menschen dabei, ihre gewohnte Lebensweise so lange wie möglich zu erhalten. Unsere Haushaltshilfe ergänzt dort, wo Einschränkungen bestehen, und respektiert gleichzeitig die Fähigkeiten, die noch vorhanden sind. Ziel ist es, Sicherheit, Struktur und Entlastung zu schaffen – ohne das Gefühl, abhängig zu sein.
Haushaltshilfe im Rahmen der Pflege – was bedeutet das konkret?
Die Haushaltshilfe umfasst alltägliche Tätigkeiten im Haushalt, die aufgrund gesundheitlicher oder altersbedingter Einschränkungen nicht mehr selbstständig erledigt werden können. Dabei geht es nicht um Pflege oder medizinische Maßnahmen, sondern um praktische Unterstützung im täglichen Leben.
Viele Menschen kennen diese Leistung auch unter dem Begriff Nachbarschaftshilfe. Gesetzlich geregelt ist sie als Entlastungsleistung nach § 45b SGB XI.
Die Haushaltshilfe entlastet nicht nur Pflegebedürftige, sondern auch Angehörige, die im Alltag oft an ihre Belastungsgrenzen kommen.
Welche Leistungen umfasst die Haushaltshilfe?
Je nach individueller Situation und persönlichem Bedarf kann die Haushaltshilfe unter anderem folgende Tätigkeiten beinhalten:
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Reinigung der Wohnung (z. B. Staubsaugen, Wischen, Bad und Küche)
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Einkaufen von Lebensmitteln und Getränken
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Erledigung kleiner Besorgungen
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Zubereitung von Mahlzeiten
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Wechseln und Waschen von Haushaltswäsche
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Waschen oder Reinigen von Kleidung
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Müll entsorgen
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Lüften der Wohnung
Alle Leistungen werden individuell abgestimmt und orientieren sich an den tatsächlichen Bedürfnissen der betroffenen Person.
Was gehört nicht zur Haushaltshilfe?
Die Haushaltshilfe ist klar von pflegerischen und medizinischen Leistungen abgegrenzt. Nicht enthalten sind:
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Grundpflege (z. B. Hilfe bei der Körperpflege oder Nahrungsaufnahme)
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Behandlungspflege (medizinische Leistungen)
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Tätigkeiten mit erhöhtem Unfallrisiko (z. B. Arbeiten auf Leitern)
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Grundreinigungen oder schwere Arbeiten
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Gartenarbeit, Keller- oder Dachbodenräumungen
So bleibt die Haushaltshilfe eine sichere, alltagstaugliche Unterstützung.
Haushaltshilfe mit Rheincare – zuverlässig und respektvoll
Bei Rheincare legen wir großen Wert auf Vertrauen, feste Ansprechpartner und eine ruhige, respektvolle Arbeitsweise. Unsere Mitarbeitenden unterstützen, ohne zu bevormunden – und arbeiten immer mit Blick auf das, was den Alltag wirklich erleichtert.
Viele unserer Kundinnen und Kunden empfinden die Haushaltshilfe als spürbare Entlastung, weil wieder Zeit und Energie für die wichtigen Dinge im Leben bleibt.
Wer übernimmt die Kosten für die Haushaltshilfe?
Menschen mit einem Pflegegrad (1–5) haben Anspruch auf den Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI.
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131 € monatlich
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Einsetzbar für Haushaltshilfe / Entlastungsleistungen
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Keine Zuzahlung notwendig
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Abrechnung direkt über die Pflegekasse
Unsere Mitarbeitenden kommen wöchentlich oder alle zwei Wochen zu Ihnen nach Hause. Für viele unserer Kundinnen und Kunden ist die Haushaltshilfe dadurch kostenlos nutzbar.
Wir sind vor Ort
Düsseldorf, Monheim, Langenfeld und Hilden