Wird der Pflegedienst von der Krankenkasse bezahlt?

"Erfahren Sie, wie die Krankenkasse bei den Kosten für Pflegedienste unterstützt und welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen. Klarheit auf einen Blick!

Wenn sich Familien mit dem Gedanken auseinandersetzen, einen Pflegedienst für ihre Lieben in Anspruch zu nehmen, sind neben der Qualität der Dienstleistung vor allem auch die Kosten eine zentrale Frage. Schnell kommt da die berechtigte Frage auf: "Wird der Pflegedienst eigentlich von der Krankenkasse bezahlt?"

Kostenübernahme durch die Krankenkasse

In Deutschland hat man das Glück, dass viele Leistungen eines Pflegedienstes tatsächlich von den Krankenkassen abgedeckt werden. Die Krankenkasse übernimmt in der Regel die Kosten für die sogenannten Grundpflegeleistungen. Dazu gehören Hilfe beim Anziehen, Waschen, zur Toilette gehen und viele andere alltägliche Aufgaben. Je nach festgestelltem Pflegegrad werden unterschiedliche Beträge von der Kasse übernommen.

Aber halt! Es geht noch weiter. Auch bestimmte medizinische Dienstleistungen, bekannt als Behandlungspflege, wie das Verabreichen von Injektionen, das Anlegen von Verbänden oder die Medikamentengabe, werden von der Krankenkasse finanziert, wenn sie durch einen Arzt verordnet wurden.

Zusätzliche finanzielle Unterstützung

Neben den regulären Leistungen der Krankenkasse gibt es auch zusätzliche finanzielle Unterstützungsangebote. Dazu gehört das Pflegegeld. Falls sich Angehörige dazu entschließen, die Pflege selbst zu übernehmen, kann ein monatlicher Betrag beantragt werden. Die Höhe variiert je nach Pflegegrad. Des Weiteren stehen Sachleistungen zur Verfügung, wenn man sich für einen ambulanten Pflegedienst entscheidet.

Es gibt auch andere Finanzierungsquellen wie die Pflegeversicherung. Hierbei sind die Beiträge abhängig von der Art der Krankenversicherung und dem Einkommen. Ein genauer Blick in den Leistungskatalog der eigenen Krankenkasse oder ein Gespräch mit einem unabhängigen Pflegeberater kann dabei helfen, Klarheit über alle verfügbaren finanziellen Mittel zu erhalten.

Wie beantragt man die Kostenübernahme?

Zunächst ist es wichtig, einen Antrag auf Pflegebedürftigkeit bei der zuständigen Pflegekasse zu stellen. Diese ist meistens an die eigene Krankenkasse gekoppelt. Nach dem Antrag erfolgt eine Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK). Auf Basis dieser Bewertung wird ein Pflegegrad zugewiesen, der die Höhe der finanziellen Unterstützung bestimmt.

Sobald der Pflegegrad festgelegt ist, können Sie mit Ihrem gewählten Pflegedienst sprechen und die notwendigen Dienstleistungen planen. Die Rechnung geht dann entweder direkt an die Kasse, oder Sie reichen die Kosten zur Erstattung ein.

Fazit

Ein Pflegedienst kann für Familien und Einzelpersonen eine große Entlastung sein. Und ja, die Krankenkasse ist in vielen Fällen ein verlässlicher Partner, wenn es um die Übernahme von Kosten geht. Es empfiehlt sich jedoch, im Vorfeld genau zu recherchieren und alle verfügbaren Ressourcen auszuschöpfen. Wer sich unsicher ist, sollte nicht zögern, sich beraten zu lassen. Es gibt viele Informations- und Beratungsstellen, die hierbei Unterstützung bieten. Es lohnt sich, für die bestmögliche Pflege alle verfügbaren Mittel in Anspruch zu nehmen.

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