Arztfahrten

Im Zusammenhang mit dem Pflegedienst bezeichnet der Begriff „Arztfahrten“ die Fahrten, die Pflegekräfte oder der Pflegedienst im Auftrag von pflegebedürftigen Personen unternehmen, um Arztbesuche zu ermöglichen.

Wichtige Punkte dazu:

  1. Zweck:
    • Transport der Pflegebedürftigen zu Arztterminen
    • Unterstützung bei medizinischen Untersuchungen oder Behandlungen
  2. Durchführung:
    • Kann durch den Pflegedienst selbst erfolgen, wenn dieser einen Fahrdienst anbietet
    • Alternativ Organisation von Fahrten mit Taxi, Krankentransport oder Familienangehörigen
  3. Abrechnung:
    • Arztfahrten können je nach Pflegeversicherung oder Sozialhilfe als Zusatzleistung erstattet werden
    • Werden oft gesondert von den regulären Pflegeleistungen abgerechnet
  4. Ziel:
    • Sicherstellen, dass regelmäßige medizinische Versorgung trotz eingeschränkter Mobilität möglich ist

Arztfahrten beim Pflegedienst sind organisierte Wege zum Arzt für Pflegebedürftige, häufig mit Betreuung während der Fahrt.

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