Behandlungspflege
Behandlungspflege = ärztlich verordnete Pflegeleistungen, die medizinische Maßnahmen zu Hause ermöglichen, durchgeführt von professionellen Pflegekräften.
- Rechtsgrundlage:
- Behandlungspflege wird nach § 37 SGB XI und § 132a SGB V geregelt.
- Sie ist ärztlich verordnet, also kein eigenständiger „normaler“ Pflegebedarf.
- Beispiele für Behandlungspflege:
- Injektionen (z. B. Insulin spritzen)
- Wundversorgung und Verbandswechsel
- Medikamentengabe, z. B. über Sondennahrung oder Infusionen
- Katheterpflege
- Blutzuckermessungen oder Blutdruckkontrollen
- Abgrenzung zur Grundpflege:
- Grundpflege: Hilfe bei Körperpflege, Ernährung, Mobilität
- Behandlungspflege: medizinisch-technische Maßnahmen nach ärztlicher Anordnung
- Ziel:
- Sicherstellung der medizinisch notwendigen Versorgung zu Hause
- Vermeidung von Krankenhausaufenthalten durch fachgerechte Pflege